NAUTISCHER VEREIN ROSTOCK e.V.
Neugründung 18. Oktober 1990

 

Satzung
des

NAUTISCHEN VEREINS Rostock
gegründet 1990


§ 4  Beitrag

Der Jahresbeitrag wird alljährlich von der Mitgliederversammlung für das folgende Geschäftsjahr festgesetzt. Zur Zahlung sind alle Mitglieder verpflichtet. Der Beitrag kann per Bankverfahren eingezogen werden.
Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.


§ 5  Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Ableben oder mit Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Sie muß spätestens zwei Monate vor Jahresschluß schriftlich erfolgen. Der Austritt befreit nicht von der Entrichtung des laufenden Jahresbeitrages.
Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es trotz Mahnung mit der Beitragszahlung länger als zwei Jahre im Rückstand bleibt oder den Zweck des Vereins zuwider handelt.
Der Ausschluß ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Der Ausgeschlossene hat die Möglichkeit einer Berufung an die Mitgliederversammlung binnen 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.


§ 6  Organe

Die Organe des Vereins sind:

 

1.  die Mitgliederversammlung,
2.  der Vorstand,
3.  der Beirat.

 


 

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