NAUTISCHER VEREIN
ROSTOCK e.V.
Neugründung 18.
Oktober 1990
Satzung des NAUTISCHEN VEREINS Rostock gegründet 1990 |
|
|
|
Der Jahresbeitrag
wird alljährlich von der Mitgliederversammlung
für das folgende Geschäftsjahr festgesetzt. Zur
Zahlung sind alle Mitglieder verpflichtet. Der
Beitrag kann per Bankverfahren eingezogen
werden. |
|
|
|
Die
Mitgliedschaft erlischt durch Ableben oder mit
Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Sie
muß spätestens zwei Monate vor Jahresschluß
schriftlich erfolgen. Der Austritt befreit nicht
von der Entrichtung des laufenden
Jahresbeitrages. |
|
|
|
Die Organe des
Vereins sind: |
1. die
Mitgliederversammlung, |
Seite 2 von 6 |